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Die JAV und ihre Aufgaben nach der Wahl
Alle zwei Jahre stehen die sogenannten JAV-Wahlen an. Das nächste Mal ist es im Oktober und November 2020 soweit. Hier geht es aber nicht um Politik, sondern um die Jugend- und Auszubildendenvertretung. Viele werden wahrscheinlich noch nie oder nur unbewusst davon gehört haben, was steckt also dahinter und wie sehen ihre Aufgaben aus?
Die JAV genauer erklärt
Bei der Jugend- und Auszubildendenvertretung steht eine Sache ganz oben: die Interessen von jungen Arbeitnehmern und von Auszubildenden vertreten. Das gilt immer für den eigenen Betrieb und es gibt auch genaue Regeln dafür. Die jugendlichen Arbeitnehmer müssen zum Beispiel unter 18 Jahre alt sein, um in der JAV mitwirken zu können. Bei Azubis liegt die Grenze bei 25 Jahren. Die Jugendlichen und Auszubildenden im Betrieb können sich dann jederzeit bei sämtlichen Fragen und Problemen rund um das Thema Arbeit an ihre JAV wenden.
Wie wird man JAV-Mitglied?
Da Menschen älter werden, müssen auch regelmäßig neue Wahlen stattfinden. Bei der Jugend- und Auszubildendenvertretung liegt das in erster Linie daran, dass es Altersbeschränkungen gibt. Zum Beispiel sind in einer Firma nur die Auszubildenden wählbar, die das 25. Lebensjahr noch nicht erreicht haben. Des Weiteren gibt es auch Einschränkungen bei den Wählern, denn es sind nicht alle im Betrieb wahlberechtigt. Das trifft nur auf junge Arbeitnehmer (unter 18 Jahren) und auf Auszubildende (unter 25 Jahren) zu. Hierbei spielt es allerdings keine Rolle, wie lange die einzelnen Mitarbeiter schon angestellt sind. Ausschlaggebend ist die Anzahl der Beschäftigten zum Wahlzeitpunkt. So kann eine JAV erst einberufen werden, wenn mindestens fünf jugendliche Arbeitnehmer und / oder Auszubildende in dem Unternehmen beschäftigt sind.
Damit die Wahl im eigenen Unternehmen korrekt abläuft, sollten verschiedene Punkte eingehalten werden. Beispielsweise sollte der Betriebsrat einen Wahlvorstand auswählen. Die Wahl eines passenden Wahlverfahrens ist ebenfalls sehr wichtig (dazu zählt unter anderem die schriftliche Stimmabgabe). Die Bereitstellung von Wahlurnen vereinfacht das Ganze. Außerdem sollte die Zählung der Stimmen öffentlich erfolgen. Dadurch ist sichergestellt, dass alles ordnungsgemäß abläuft.
Man kann unterm Strich also nicht einfach so JAV-Mitglied werden, sondern man muss dazu von den wahlberechtigten Kollegen im eigenen Betrieb gewählt werden.
JAV: Die ersten Schritte
Steht ein (vorläufiges) Wahlergebnis durch den Wahlvorstand fest, dann müssen im ersten Schritt die Kandidaten schriftlich darüber informiert werden. Diese können die Wahl nun annehmen oder ablehnen, im zweiten Fall beträgt der Zeitraum 3 Tage. Bei gar keiner oder einer zu späten Antwort gilt die Wahl automatisch als angenommen.
Im nächsten Schritt wird das Wahlergebnis bekannt gegeben. Mit dem Aushang beginnt auch gleichzeitig die Frist von 2 Wochen, in denen eine Anfechtung möglich ist.
Weiter geht es mit einer konstituierenden Sitzung für die Kandidaten, die im Zeitraum von einer Woche durch den Wahlvorstand einzuberufen ist. Es handelt sich dabei um die Sitzung, die zum ersten Mal nach der Wahl der neuen Jugend- und Auszubildendenvertreter stattfindet.
Ein weiterer wichtiger Punkt, der unmittelbar nach der JAV-Wahl in Angriff genommen werden muss, betrifft die Übergabe der Wahlunterlagen an den Betriebsrat. Dieser muss die Unterlagen solange aufbewahren, bis die Amtszeit der JAV zu Ende ist. Zu diesen Unterlagen gehören unter anderem die Stimmzettel, die Sitzungsprotokolle und die Wahlniederschrift.
Das sind die Aufgaben nach der Wahl
Ist eine Wahl erfolgreich zu Ende gegangen, dann steht die neue Jugend- und Auszubildendenvertretung fest. Diese hat jetzt verschiedene Aufgaben zu bewältigen. In erster Linie dient sie als erster Ansprechpartner für Azubis und für Jugendliche in der eigenen Firma; ganz egal, ob es sich um Fragen zur Ausbildung, zu einem Recht oder zur Arbeit allgemein handelt. Des Weiteren achtet sie darauf, dass die bestehenden Gesetze eingehalten werden. Eine weitere Aufgabe ist die Beantragung von Maßnahmen, die beim Betriebsrat eingereicht werden und der Ausbildung beziehungsweise der Arbeit von den jungen Arbeitnehmern und den Azubis dienen.
Das Ehrenamt ist äußerst interessant, aber auch mit viel Wissen verbunden. Und da man dieses am Anfang noch nicht hat, gibt es Seminare für die JAV-Mitglieder. Hier werden unter anderem die Rechte und Pflichten erläutert, die man als Jugendvertreter hat. In den ersten Topf fällt zum Beispiel die Teilnahme an Betriebsratssitzungen, man kann JAV-Sitzungen und Sprechstunden abhalten und es besteht ein eigener Schulungsanspruch.
Wer übernimmt die Kosten der Wahl?
Eine berechtigte Frage, allerdings ist dieser Punkt eindeutig geregelt (§§ 63 Abs. 2 Satz 2, 20 Abs. 3 Satz 1 BetrVG): Findet eine Wahl zur Jugend- und Auszubildendenvertretung statt, dann sind die Kosten verpflichtend vom Arbeitgeber zu tragen.