Krank oder nicht? Was Arbeitgeber unternehmen können, wenn Mitarbeiter sich krank stellen
Für jeden Betrieb und jedes Unternehmen sind die Schrauben im Getriebe und die Zahnräder im Maschinenraum die Mitarbeiter sowie das Personal. Ohne sie kann eine jede Produktion sehr schnell ins Wanken geraten oder gar stillstehen und jeder einzelne tut sein Übriges dazu, damit das Unternehmen erfolgreich im Handel und der Wirtschaft agieren kann. Doch wehe dem, wenn ein wichtiger Mitarbeiter sich krank meldet. Die Alarmstufe Rot setzt ein.
Je nach Größenordnung des jeweiligen Betriebes ist diese Situation ein absoluter Alptraum für jeden Arbeitgeber. Schlimmer noch kommt es, wenn der Verdacht gehegt wird, dass sich der betroffene Mitarbeiter nur krank stellt und sich eine Pause nehmen möchte, oder gar anderweitigen Arbeiten während der Arbeitsunfähigkeit nachgeht. Was kann man tun als Arbeitgeber, um sicher sein zu können?
Die Profis bzw. Detekteien machen lassen
Bevor man sich als Chef im Verdachtsfall selbst auf die Lauer legt und den Betroffenen womöglich selbst observiert und vermeintlich unentdeckt verfolgt, kann das schlimme Folgen mit sich ziehen und ist zudem ein äußerst dummes Vorgehen. Denn kommt der Betroffene dem Ganzen auf die Schliche, oder wird man auf frischer Tat ertappt und zur Rede gestellt, ist der bis dato tadellose Vertrauensbruch vorprogrammiert, das Arbeitsverhältnis wird meist beendet oder bekommt einen äußerst schlechten Nachgeschmack. Besser ist es hier die Profis lieber machen zu lassen. Denn so kann man sich selbst ganz einfach zurück lehnen, entspannen und z.B. diese Detektei in Anspruch nehmen und buchen. Sie kann mit geschultem Personal seriös und ganz gezielt aus dem Hintergrund, schier unsichtbar, agieren und mit hochmodernem Foto- und Video oder Bildmaterial erste Fakten schaffen. Sie übernehmen in Verdachtsfällen die Beschattung bestimmter Personen und auch innerbetrieblich können sie verdeckt arbeiten und dem Ganzen auf die Schliche kommen. Auch können Betroffene Mitarbeiter über einen bestimmten Zeitraum observiert und beobachtet werden. Jeder Schritt vor die Türe und mehr kann auf diese Weise gut festgehalten werden.
Sterbenskrank – aber nicht beim Gassigehen?
Der Mitarbeiter hat sich krank gemeldet. Liegt mit hohem Fieber im Bett, leidet an massiven fiebrigen Schmerzen und einem grippalen Infekt. Es geht ihm sogar so schlecht, dass er noch nicht einmal das Bett verlassen kann. Doch dann wird der Betroffene beim fröhlichen Gassigang mit dem Hund im Wald entlarvt und entdeckt, wie er mit anderen Hundehaltern unterwegs ist und munter mit den Hunden um die Wette rennt. Er ist also offensichtlich alles andere, als bettlägerig. Wenn er also beispielsweise mit dem Hund gesehen wird und draußen gesund und vital durch die Straßen schlendert oder durch den Wald, ist Handlungsbedarf gefragt. Dieser sollte aber seitens des Arbeitgebers niemals in Eigenregie vorgenommen werden. Sondern eher wie schon oben erwähnt, von geschulten Profis auf diesem Terrain, die wissen was sie u tun haben.
Ein Gespräch unter vier Augen
Auch sich die Zeit für ein ausgiebiges Gespräch unter vier Augen zu führen kann niemals schaden. Im Gegenteil, nicht selten schütten Am Ende die betroffenen Mitarbeiter ihr Herz aus und ihre Missstimmungen und Klagen.